Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/095

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Dokkum (welcher 771 aus England, wo er seine Studien gemacht, nach Utrecht gekommen war, und 809 als Bischof zu Münster gestorben ist), sich begeben habe und es ihm gelungen sei, die Einwohner zur Taufe zu bringen, das Heiligthum der Fosete zu zerstören und Kirchen zu errichten. Der Befehlshaber der Insel ließ ihn seinen eignen Sohn aus der Taufe heben, Namens Landrich, der später unter den Friesen ein Priester geworden. Es mag dies gegen das Jahr 790 gewesen sein.

In der Reihe jener Angelsächsischen Glaubensboten ragt aber besonders Ein Mann hervor, Winfried, oder wie er sich später nannte Bonifacius, dieses Namens (Wohlthäter) auch nicht unwerth wegen seiner ausgedehnten Wirksamkeit unter den Deutschen Volksstämmen. Reichte seine unmittelbare Wirksamkeit auch nicht in unsere Gegenden hinein, so ist seiner doch zu erwähnen, weil durch ihn der feste Punkt gewonnen ward, an den die weitere Ausbreitung des Chriftenthums sich anlehnen konnte. Geboren war er ums Jahr 680 und ward Benedictinermönch, in seinem 30. Jahre Priester, und theilte nun mit so vielen andern seiner Landsleute den Wunsch, zunächst den stammverwandten Friesen das Evangelium zu verkündigen. 716 kam er nach Utrecht, wo er mit Willbrord in Verbindung trat. Der Krieg zwischen Karl Martell und dem Friesenkönig Radbod, dem hartnäckigen Feinde des Christenthums, ließ ihn damals seinen Wunsch noch nicht erreichen, und er kehrte in sein Vaterland zurück. 718 begab er sich nach Rom und empfing vom Papst Gregor II. die Vollmacht zur Predigt des Evangeliums unter den Deutschen. 723 war er abermals in Rom und ward zum Bischof ernannt, doch noch ohne bestimmten Sprengel. Von da an führte er den Namen Bonifacius. Noch 732, als er von dem folgenden Papste Gregor II. zur erzbischöflichen Würde und zum Primas von Germanien erhoben ward, konnte ihm kein eigentlicher Sitz angewiesen werden, so wenig als 734, da er auf seiner dritten Reise nach Rom zum Legaten des Apostolischen Stuhls in Deutschland ernannt wurde. 745 nahm er seinen erzbischöflichen Sitz zu Maynz, und es ordnete sich immer mehr die kirchliche Verfassung von Deutschland, zumal seitdem 742 Kirchenversammlungen oder Synoden eingerichtet waren, die freilich dazu beitrugen, indem alle versammelten Bischöfe sich zur Anerkennung der Oberhoheit des apostolischen Stuhls verbanden, die päpstliche Macht in Deutschland zu begründen. Dies enge Anschließen