Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/135

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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ohne Verletzung. So meldet auch Adam von Bremen, ein im Ganzen glaubwürdiger Schriftsteller und fügt hinzu, was freilich einer späteren Zeit angehört, Poppo habe einen mit Wachs überzogenen Rock auf seinem Leibe verbrennen lassen, ohne daß er dadurch beschädigt, ja nicht einmal durch den Rauch belästigt worden .[1] Einige behaupteten, fährt er fort, es wäre dies bei Ripen, andere es wäre bei Schleswig geschehen. — Die Sage hat die Wunderthat des Poppo und die Taufe Haralds übrigens an einen bestimmten Ort geknüpft, ein Paar Meilen nördlich von Schleswig im jetzigen Kirchspiel Sieverstedt, wo das Dorf Poppholz liegt, und unweit davon das Wirthshaus Helbek, an einem Bache, der vordem Jütebek geheißen haben, aber von der Taufe Haralds und seiner Begleiter den Namen des heiligen Baches (Helligbek, nach dortiger Aussprache Helle-bek) empfangen haben soll. Poppo ist übrigens nach dem bestimmten Zeugnisse Adams Bischof von Schleswig gewesen


  1. Hist. eccl. II, c. 26. - Die Feuerprobe des Poppo ganz in das Reich der Fabeln verweisen zu wollen, möchte doch etwas gewagt sein. Es steht dieselbe mit der Thatsache, daß der König mit einer sehr großen Anzahl seiner Unterthanen die Taufe angenommen habe, in einem Zusammenhange, der nicht so ohne Weiteres durch bloße Leugnung zu zerschneiden ist. Und an und für sich ist es glaublich, daß ein solcher Schritt wie die Annahme der Taufe durch irgend eine außerordentliche Begebenheit müsse herbeigeführt sein. Die Feuerprobe ward von Poppo, wie Adam sagt, zur Bekräftigung der Wahrheit des Christenthums geleistet, da die Heiden ein Zeichen verlangten; pro assertione Christianitatis cum Barbari suo more signum quaererent. Was man übrigens davon zu denken habe, ist eine andere Frage. Pontoppidan äußert sich darüber Annal. E. D. I, 72: „Ich meines Theils setze voraus, daß man die Möglichkeit der Sache zugiebt und nicht en esprit fort den Finger Gottes, zumal bei solchen Umständen, da Prophetische Werke hauptsächlich Statt finden könnten, verkleinern will,“ und beruft sich auf das Urtheil Joh. Molleri in Isag. ad hist. chers. Cimbr. - oder hat man hier eine pia fraus anzunehmen? Soviel lst wenigstens gewiß, daß man gar wohl Mittel kannte gegen Feuerverletzung, und daß diese in späterer Zeit nicht mehr ausschließlich ein Geheimniß der Geistlichkeit waren, wodurch der Erfolg der Feuerprobe gar oftmals eben von der Geistlichkeit abhängig war, sieht man aus den Schonischen Gesetzen von 1163, wo bestimmt ward, daß Niemand vor der Feuerprobe etwas anrühren oder an Haupt, Haar und Kleidungsstücken Salben und Säfte anwenden solle, um die Feuerverletzung abzuwenden. Westph. mon. IV, p. 2068.