Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/145

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Bernward zu Hildesheim auf, in dessen Lebensbeschreibung erwähnt wird, daß er, als der Cölner Erzbischof die Stiftskirche zu Gandersheim weihen wollte, von demselben, indem er in Bernwards Namen dagegen protestirte, angewiesen worden, um seine eigene Kirche sich zu kümmern. Er habe aber geantwortet: „die Gränzen seines Bisthums wären von den Barbaren verwüstet, die Stadt zerstört, die Kirche verlassen, er habe keinen Sitz .[1] “ Es war dies Anno 1000, den 28. November. Ebenso heißt es 1002, wo er von Bernward nach Frankfurt geschickt war, er sei ein Gast der Kirche zu Hildesheim, weil seine Kirche von den Barbaren verwüstet wäre .[2] 1005 ist er auf einem Concil zu Dortmund und mit ihm Odinkar, gleich ihm vermuthlich ein Vertriebener. 1007 war er in Frankfurt und wird schwerlich damals noch wieder zu seinem Bisthum gelangt sein. Wir finden ihn darauf noch verschiedentlich bei den Einweihungen von Kirchen in den Jahren 1013, 1015, 1022, 1023 im Hildesheimischen Sprengel; doch ist daraus natürlich nicht der sichere Schluß zu machen, daß während dieses ganzen Zeitraumes seine Verbannung fortgedauert. Vielmehr was das Jahr 1022 anbetrifft, wird er schlechtweg Schleswigscher Bischof genannt, hingegen der mit ihm zugleich anwesende Benno vormaliger Bischof der Oldenburger Kirche. In dieser späteren Zeit hatte auch die christliche Kirche schon wieder Freiheit und Ruhe auf Dänischem Gebiete erlangt, da zu Anfange des Jahres 1014 Svend Tveskjäg in England, welches er zuletzt erobert hatte, mit Tode abging. Nach einigen Berichten soll er vor seinem Ende noch sich wieder dem Christenthume zugewendet haben.

Am 4. Januar 1013 war schon Libentius verstorben. Er hatte in seinen letzten Jahren außer der Christenverfolgung in Dänemark


  1. Vita Bernwardi in Scriptt. rer. Brunsv I, 449: Termini episcopatus mei barbarica sunt feritate depopulati, civitas deserta, ecclesia desolata, sedem non habeo, servum me Mariae et Hildesenensis ecclesiae recognosco et in cunctis quoad potero loco sancto prodesse studebo. Er war vorher Domherr zu Hildesheim gewesen.
  2. L. c. p. 455. Ekkehardus Sleswicensis episcopus - - Hildensem ecclesiam hospitabatur, barbarico tumulta sua civitate et ecclesia depopulata.