Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/217

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Stiftskirche als Filial von Schleswig betrachtet wurde, liegt im Dunkeln.

Das Domcapitel zu Ripen erhielt seine Einrichtung durch den Bischof Elias, welcher 1142 ins Amt trat. Nach einer Randbemerkung in der Ripenschen Chronik wäre die Errichtung 1143 geschehen .[1] Die dortige Kirche hatte bis dahin nur drei Priester gehabt, den Broderus von S. Clemens, den Sybrand von S. Peter und den Nicolaus von Anstath.[2] Elias aber vereinigte nun die Brüder an der Kirche der heiligen Jungfrau (d. i. an der Domkirche) zu einer Lebensweise nach einer bestimmten Regel, wies ihnen Wohnungen und Lebensunterhalt an und setzte ihnen den Broderus als Decan vor. Nach dessen Tode aber gab er den Brüdern, die nach der Regel des heiligen Augustinus ein gemeinsames Leben führten, den Vicardus, und der Erzbischof Eskild regelte gemeinschaftlich mit dem Bischof Elias ihre Lebensweise. Nachdem aber dieser Vicardus in sein Vaterland zurückgegangen war, machte der Bischof seinen eigenen Sohn, den die Brüder zu ihrem Prälaten erwählt hatten, zum Archidiaconus, dessen Strenge bei Mehreren Widerspruch erregte, so daß sie von der Regel abwichen. Welche Kämpfe sich darauf erhoben, werden wir später sehen.

In den Anfang des zwölften Jahrhunderts fällt die Entstehung des Benedictiner-Klosters zu Odensee, welches in der Folge dort die Stelle eines Capitels vertrat. Es scheint indessen mehr in seiner klösterlichen Form geblieben zu sein. König Nicolaus hatte es 1107 zu Ehren seines Bruders, des unter die Heiligen versetzten Knud, gestiftet, auf Betrieb des Bischofs Hubaldus.


  1. Langenb. S. R. Dan. VII, 188. In margine autographi exstat: Monasterium Canonicorum coepit MCXLIII. Bemerkenswerth ist, daß das Capitel hier als monasterium bezeichnet wird.
  2. Anstath ist Aandst in der Harde gleiches Namens (Anzstathaeret in Wald. Erdb.) nördlich von der Königsau. S. Clemens und S. Petri waren Pfarrkirchen zu Ripen, wenigstens in späterer Zeit, die damals (1143) also wohl noch als Filiale der Domkirche angesehen wurden. Wie aber Nicolaus von Anstath als ein Geistlicher der Ripener Domkirche genannt sein könne, ist nur zu erklären, wenn man den Zusatz Anstath als von seinem Geburtsorte entlehnt faßt, nicht als ob er Priester zu Anstath gewesen wäre.