Stiftung Stoye/Band 48/015

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Stiftung Stoye/Band 48
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Vorwort des Herausgebers Anfang des Jahres 2005 legte unsere Stiftung den Band 39 »Genealogische Quellen zur Stadt Leisnig in Sachsen« von Rüdiger Berthold vor. Der Band war bald vergriffen, da er nicht nur für den in Leisnig tätigen Genealogen Quellen und Ableitungen bot, sondern auch für Historiker und Heimatforscher interessant ist. Bereits in dieses Buch flossen die großen Erfahrungen ein, die Berthold in Mittelsachsen sammelte und die ihn auf der Grundlage einer ungewöhnlich umfangreichen Quellensammlung befähigen, familiengeschichtliche Ableitungen vorzunehmen, die sich jüngeren Forschern erst nach Jahrzehnten eigener Arbeit erschließen. Diesen Überlegungen folgend hat Berthold unserer Stiftung nun die Manuskripte für zwei weitere Bände angeboten, die wir gern in unser Verlagsprogramm aufnahmen und die das Bisherige nicht schlechthin abrunden, sondern wesentlich erweitern. Dafür stellten ihm andere Familienforscher, angeregt durch den erwähnten Band 39 unserer Schriftenreihe, weiteres Material zur Verfügung, so dass nunmehr für die Stadt Leisnig genealogisch interessantes Quellenmaterial angeboten werden kann, das jedem Familien- und Heimatforscher die Arbeit enorm erleichtern wird. Nun sind Regesten zu Urkunden nichts Ungewöhnliches. Zu ihrem Umfang äußert sich der Autor in seinem eigenen Vorwort. Interessant ist die Erweiterung dieser Quellenlage durch die Auszüge aus den Kirchenbüchern, soweit diese vorliegen: den Tauf-, Aufgebots- und Totenbüchern. Sie ermöglichten es, genealogische Ableitungen vorzunehmen, die in dieser gestrafften und belegbaren Form selten anzutreffen sind. Ergänzt wird dies durch eine detaillierte Darstellung der Vermögenslage; Berthold notiert für jedes Testament und für jede Erbteilung die vermachten Immobilien, Barbestände, Forderungen, Schulden usw. Die Landsteuerregister werden von ihm erneut ausgewertet, wie bereits in Band 39, und wo dort bereits Feststellungen getroffen wurden, verweist er darauf. Berthold gibt damit einen breiten sozialgeschichtlichen Hintergrund, verbunden mit der jeweiligen Situation in der Familie, und ermöglicht so Aussagen auch zur sozialen Mobilität und Stabilität. Dies erhöht den Wert der Arbeit und dürfte auch für Historiker, Ökonomen und Soziologen interessant sein. Der Leser mag sich bewusst sein, dass es sich bei den genealogischen Ableitungen häufig genug um Deutungen handelt. Diese Einschränkung ist notwendig, weil sich der Verfasser trotz seiner enormen regionalen Kenntnisse und genealogischen Erfahrungen an mancher Stelle nicht völlig sicher war und Vermutungen äußerte. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Kirchenbucheintragungen widersprüchlich waren. Dem mit der mathematischen Statistik Vertrauten wird dies nicht wundern, denn es gibt keine fehlerfreien Messungen, auch nicht in der Bürokratie. Zu Recht verweist z.B. Weiss in einer seiner Arbeiten1 auf die Untersuchungen von Wrigley und Schofielt 1981 in England, wonach in den englischen Kirchenbüchern von 1705 bis 1750 etwa 1,5% aller Taufeintragungen, 2% aller Sterbeeintragungen und 4,5% aller Heiratseintragungen unterlassen worden waren; diese Zahlen waren mit 4%, 5% bzw. 12% im 16. Jahrhundert sogar noch größer. Dabei sind Falscheinträge noch gar nicht eingerechnet, es handelt sich hier um unterlassene Eintragungen. 1

Weiss, Volkmar: Bevölkerung und soziale Mobilität: Sachsen 1550–1880. Berlin: Akademie-Verlag 1993. S. 21

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