Stiftung Stoye/Band 49/015

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Stiftung Stoye/Band 49
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Einführung

Ehrlich zitierte beim Verkauf des Rittergutes folgendes: »Anno 1515 ist die Richterhufe dem Bürger und Brauer Kickebusch, der vom Magistrat das Amt des Stadtrichters erhielt, sowie das Brauhaus und der Stavensee als Salarii43 gegeben.«44 Im Widerspruch zu den bisher genannten Quellen steht die Reihenfolge der Teltower Stadtrichter in den historischen Beschreibungen von Thomas Philipp von der Hagen.45 Danach erhielt im Jahr 1468, als Nachfolger von Hans von Berne, Heine von Schwanebeck auf Lichterfelde das adelige Gut und Richteramt von Teltow. Ihm folgte sein Sohn Joachim von Schwanebeck von 1512 bis 1542. Danach wird dessen Sohn Matthias von Schwanebeck als Stadtrichter benannt. Alle Angaben, die von der Hagen in seiner gedruckten Chronik zu den Erb- und Lehnrichtern von Teltow liefert, übernahm er aus der Abschrift des Schwanebeckschen Hausbuches.46 Wollte man beiden unterschiedlichen Aussagen der oben genannten Quellen Glauben schenken, so müssten sich in der Zeit von etwa 1490 bis 1552 gleichzeitig zwei Rittergüter in Teltow befunden haben. Desgleichen hätten im Jahr 1546 dann zwei Stadtrichter, George Kieckebusch und Joachim von Schwanebeck, in Teltow gelebt. Diese Widersprüche konnten auch bei der Bearbeitung des Häuserbuches nicht gelöst werden.47 Den Angaben aus den Lehnsakten zur Reihenfolge der Teltower Erb- und Lehnrichter ist jedoch der Vorzug gegeben, da ihre Aussagen durch die weiteren Quellen, wie oben angeführt, bestärkt werden. Der letzte der Familie von Schwanebeck hieß Christoph, ein Neffe seines Vorgängers George, Sohn des Christoph.48 Er schied 1624 kinderlos aus dem Leben, damit war das Geschlecht in Teltow ausgestorben. Der Familie von Schwanebeck als Rittergutsbesitzer folgte die Familie von Willmersdorff. Schon zu Lebzeiten des Cuno Hans von Willmersdorff (1637–1720) weilte die Familie nur selten in der Stadt Teltow. Ihr Hauptwohnsitz war das komfortablere Gut in Dahlem. Das Rittergut in Teltow wurde regelmäßig verpachtet und der auf dem Ritterhof wohnende Pächter bewirtschaftete das Gut mit seinen 7 Hufen und dem großen Vieh- und Schafbestand. Die »Pertinenzien«49 des Rittergutes erhöhten sich aus der anfänglichen ›Richter‹-Hufe und dem Stavensee50 in der Zeit der Stadtrichter von Schwanebeck auf insgesamt fünf Hufen. Zwei Hufen kamen durch Heirat dazu, und im Jahr 1558 belehnte Kurfürst Joachim II. den Matthias von Schwanebeck zusätzlich mit zwei ehemaligen Kalandshufen und einem Haus mit ›Gärtlein‹. Deswegen entbrannte in der Folge über lange Jahre ein 43 44 45 46 47 48

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Salarium/Salär, lat./frz.: Gehalt, Lohn. BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3544 »Verkauf des adeligen Gutes«, S. 3. Thomas Philipp von der Hagen: Beschreibung von der Stadt Teltow aus Urkunden und glaubhaften Nachrichten zusammen getragen. Berlin 1767. Ebenda, S. 22: »Alle vier aufgeführten von Berne entstammen einer vidimierten Abschrift des Jochen Ernst von Schlabrendorf von Anno 1648 aus dem Schwanebeckschen Hausbuch«. Angaben, die sich auf die Quelle Thomas Philipp von der Hagen (wie Anm. 45) beziehen, finden sich in der späteren Geschichtsschreibung häufig. Auch hier sind die historischen Überlieferungen aus der Beschreibung von Thomas Philipp von der Hagen falsch. Aus den Lehnsakten geht hervor, dass Christoph von Schwanebeck, der 1609 das Lehen erhielt, ein Sohn des Christoph von Schwanebeck war, des Bruders von Johann, Abraham und George, den vier Söhnen des Matthias von Schwanebeck. Er erbte nach dem Tod von George 1603 noch unmündig das Erb- und Lehnrichteramt von Teltow. Seine Vormünder waren Franz von Rathenow und Friedrich Zicker von Genshagen. Sein Lehnsbrief datiert aus dem Jahr 1609 (BLHA, Rep. 78 II S, Nr. 92). Pertinenzien, lat.: Zubehör/Zugehörigkeiten, besonders Häuser und Grundstücke, die zu einem (größeren) Gut oder einer Person gehören. Zu den Pertinenzien gehören Nebenhäuser, Gärten, Scheunenstellen, Hufenland, Graskaveln sowie Braugerechtigkeiten und andere Privilegien. Auch Staffense(h)e geschrieben in einem Bericht des Amtsschreibers der Lehnskanzlei Clemens Kösaher. Gemeint ist der Schönower See.

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