Stiftung Stoye/Band 49/017

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Stiftung Stoye/Band 49
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Einführung

Bis zum Anfang des 14. Jahrhunderts hatte die Stadt Teltow bezüglich ihrer Verwaltung eine Ratsverfassung.56 An der Spitze des Rates in dieser Zeit stand ein so genannter Prokurator57, der seit dem 15. Jahrhundert Bürgermeister genannt wurde. Vom 16. Jahrhundert an bis 1722 bestand der Teltower Magistrat aus zwei alternierend amtierenden Bürgermeistern58, dem Kämmerer, einem Stadtschreiber und weiteren drei ebenfalls gewählten Ratsherren, die gleichzeitig als Gerichtsschöppen (-schöffen) amtierten. Unter der Regierung König Friedrich Wilhelms I. reduzierte sich nicht nur die Anzahl der Ratspersonen, sondern man beschnitt den Städten auch das eigene Wahlrecht. Die Bürgermeister wurden von da ab über die Kriegs- und Domänenkammer eingesetzt. Doch schon einige Jahrzehnte später milderte man diese strikte Berufung wieder ab und der Magistrat wurde bei der Auswahl und den Vorschlägen der Kandidaten mit einbezogen. Mit der Ernennung und Einsetzung des Kantors Christoph Bruno durch den Geheimen Kriegsrat Heidenreich im Jahr 1723 kam erstmalig ein allein regierende Bürgermeister ins Amt.59 Er übernahm gleichzeitig auch den Stadtschreiberposten und hatte Andreas Grunenthal als Kämmerer und weitere zwei Ratsherren zur Seite. Mit Einführung der neuen Städteordnung 1743 erfolgte eine weitere Beschneidung des Magistrats, so dass Teltow nur noch drei Ratsherren besaß.60 Wie schon erwähnt stand der Erb- und Lehnrichter von Teltow der zivilrechtlichen Gerichtsbarkeit als Oberhaupt vor.61 Der Magistrat sollte nur eine assistierende Rolle spielen. In der Praxis sah das jedoch völlig anders aus. Der Teltower Bürgermeister Peschel schreibt in seinen Nachrichten über die Stadt Teltow, dass sich die Erblehnrichter von Schwanebeck (1552 bis 1624) nie mit dem Stadtrichteramt befassten.62 Ähnliches wurde von den Familien von Willmersdorff (1635 bis 1802) berichtet. Cuno Hans von Willmerdorff erbte das Lehen des Rittergutes von Teltow und damit auch das Richteramt, wohnte aber auf seinem Stammsitz in Dahlem.63 Nachweislich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ließen sich die adeligen Lehnrichter von den juristisch gelehrten Bürgermeistern Bruno und Peschel vertreten.64 Als der Bürgermeister Peschel sein Justitiariat im Jahr 1759 verlor, hielten sich die Gebrüder von Willmersdorff weiterhin einen Justitiar, die Ge56 57 58

59 60 61 62 63 64

Siehe Deutsches Städtebuch. Neubearb. Bd. 2: Brandenburg und Berlin. Hrsg. von Evamaria Engel u. a. Stuttgart u. a. 2000, S. 502. Prokurator, lat.: Verwalter, Sachwalter. Evangeliches Pfarramt Teltow, Auszüge aus den Teltower GKB: Gleichzeitig gewählte Bürgermeister waren: Ambrosius Ebel und Michael Lembcke (vor 1638), Michael Lembcke und Johann Grunenthal (bis 1658), Johann Grunenthal und Peter Schönefeldt (bis 1680), Peter Schönefeldt und Jacob Ebel (bis 1683), Jacob Ebel und Martin Kieckebusch, er wurde 1688 als Proconsul erwählt (bis 1694), Martin Kieckebusch und Peter Schönefeld jun., 1706 postea [später] Consul dirigens (bis 1713), Peter Schönefeld und Adam Christian Fahrenholtz (bis 1722). – BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3460: »Berichte des Magistrats von Teltow über die Zustände in der Stadt 1709, 1716-1720, 1736-1755«: Magistratspersonen A. C. Fahrentholtz, Consul reg[ens, also regierender Bürgermeister]; P. Schönefeldt, Consul; C. Bruno, Camm. und Scrib.; J. Ebell, Trib.; Chr. Freymuth, Trib. BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3466 »Anstellung und Einfügung der Ratmänner Georg Friedrich Brederecke und Berger in Teltow 1753–1756«: Bruno wurde als sogenannter Gerichts-Bürgermeister eingesetzt. Spatz (wie Anm. 31), S. 285. Huch, Teltowgraphie (wie Anm. 1), S. 282: »Das Erb- und Lehnrichteramt stehet demjenigen zu, welcher das hiesige Rittergut besitzt«. Peschel (wie Anm. 19). Das Rittergut war ständig an einen Teltower Bürger verpachtet. Die Namen der Pächter sind seit 1676 umfassend in den Teltower Kirchenbüchern bis zum Jahr 1805 verzeichnet und namentlich erfasst. BLHA, Rep. 19 Steuerrat Potsdam, Nr. 3494 »Polizeiangelegenheiten in der Stadt Teltow 1724–1765«: Zahlreiche Akten über gerichtliche Streitfälle, Erbverträge etc. belegen die zivilrechtliche Tätigkeit beider Bürgermeister. Die Gerichtsverfahren wurden in Teltow abgehalten. – Siehe auch unter Lindenstraße 5, der Bürgermeister Bruno führte die Verhandlung, belegt durch den ältesten überlieferten Kaufbrief.

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