Stiftung Stoye/Band 50/052

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Stiftung Stoye/Band 50
<<<Vorherige Seite
[051]
Nächste Seite>>>
[053]
Datei:Stoye Band 50.pdf

Manstadt

Friedrich Manstadt Testament Stadtgerichte Leisnig Band 12, Nr. 36 [1607] 02.09.1607. Friedrich Manstadt zu Kieselbach und jetziger Zeit sich zu Leisnig aufhaltend, war 34 Jahre lang in der Fremde. Bis in sein 27. Jahr stand er bei Junker L... zu Bresen in Diensten. Er ist jetzt etwa 61 Jahre alt und hat keine Leibeserben. Für sein durch Gottes Segen wohl erworbenes und nicht anererbtes Gut trifft er folgende Verfügung: Sein Weib Martha, eine Tochter des Bürgermeisters Johann Arnold zu Leisnig, soll ihn christlich und ehrlich zur Erden bestatten und einen Leichenstein setzen mit einer von ihm erdachten Inschrift. Der Cantorey-Gesellschaft verehrt er ein viertel Bier. Die Schüler, die ihn zu Grabe singen, sollen ein jeder 3 Pfennige bekommen und der Pfarrer, der ihn in seiner Krankheit besucht, einen Taler und derjenige, der die Leichenpredigt verrichtet, auch einen Taler. Wenn es nur ein Pfarrer ist, der beides tut, so soll er 2 Taler haben. Sollte er zu Leisnig begraben werden, dann soll der Diaconus auch einen Taler haben. Für sein Bauerngut mit allem Inventar und Zubehörungen zu Kieselbach bestimmt er sein Weib als alleinige Erbin. Diese soll aber die darauf haftenden Schulden und Erbgelder abtragen. Seine Schwester Ursula, verheiratet mit Nicol Meiße, der ihm auffsetzig gewesen, soll, so sie nach seinem Absterben noch am Leben, trotzdem 20 Gulden bekommen. Stirbt sie vor ihm, so soll sein Schwager und dessen Sohn, auch Nicol Meiße, nichts bekommen. Seine andere Schwester Rebecca, die mit Simon Richzenhain verheiratet ist und zwei (nicht namentlich genannte) Söhne hat, soll 10 Gulden bekommen. Es wird noch ein Stiefbruder Paul Manstadt erwähnt, dem er von Herzen immer alles Gute getan, der es ihm aber »umb meiner Heyrath willen, mir und meinem Weibe, sowohl deroselben Eltern und Geschwistern aus teuflischer Eingebung uffetzig worden«, nicht gedankt. Er soll nichts erben. Das Testament hat er gänzlich mit eigener Hand geschrieben, unterschrieben und sein Petschaft darunter gedrückt den Dienstagk nach Egidij den 2. Septembris, nach Christi Geburt des laufenden Sechzehnhundert und Siebenden Jahres: Friedrich Manstadt. Aus Johann Kamprads Leisniger Chronik [1753] Seite 254II Ao.1549 Hans Arnold Kastenvorsteher. Seite 256II Ao.1547 Hans Arnold Kirchvater. Seite 140I Johann Arnold Ao. 1591, 1597, 1600, 1603, 1605, 1606 Ratsherr und 1604 Bürgermeister.

52

<<<Vorherige Seite
[051]
Nächste Seite>>>
[053]
PDF zum Buch