Stiftung Stoye/Band 50/095

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Stiftung Stoye/Band 50
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Örtel

gleichen auch Hanßen Schindlers beyden Töchtern Annen und Marien, jeder auch fünfzig Gulden, welche ihnen, sobalden mein Haus verkauft wird, von den ersten Kaufgeldern ausgezahlet und entrichtet werden sollen. Von meiner Librarey (Bücherei) beehre ich hiermit Herrn B(ürgermeister) Antonius Claußens Sohn Johanni, alle juristischen Bücher, so viel dere in solcher Librarey zu befinden, die ihm meine Instituierte nach dem Dreißgsten folgen lassen sollen. N.B. Weil auch meinen lieben Vatern und Muttern, desgleichen meiner verstorbenen Muhme Frauen Marien, Herrn M(agister) Johann Örtels weiland Superintendenten zu Zeitz selig hinterlaßene Witiben, noch keinen Leichenstein geleget worden, sollen obgenannte meine beyden Instituirte Erben denselben gleichfalls zuschaffen (beschaffen) und legen zu lassen schuldig sein. Was alsdann nach Bezahlung der Schulden Prestation der Legaten und schirt... der Leichensteine übrig, solches sollen, wie gedacht, beyde genannte meine Muhmen, als eingesetze Erbinnen, zugleiche teilen, sich friedlich und freundlich darum vergleichen, und Gottes Segen davon als einen Ihnen von mir wohlgegönneten Stücklein Guthes gewarten …

Anmerkungen: Zu Öertel siehe auch Band 39, Seite 322 der Schriftenreihe der Stiftung Stoye. 5 Seiten seines Testamentes sind hier abschriftlich wiedergegeben, um den Stil jener Zeit zu dokumentieren. Es folgen noch zwei weitere Seiten, die mit z. T. juristischen Formulierungen gefüllt sind, die damals offenbar notwendig waren. Johann Örtel ist kinderlos verstorben. Der verstorbene Zeitzer Superintendent Johann Örtel war 1542 in Borna geboren, besuchte die Universität Leipzig (1559), wurde 1565 Diacon in Geringswalde, 1571 Pfarrer in Teuchern und ab 1585 Superintendent in Zeitz. Er starb 1603.20 Er dürfte ein Bruder seines Vaters gewesen sein.

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Grünberg, Reinhold: Sächsisches Pfarrerbuch. Leipzig: Ernst Maukisch 1940.

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