Stiftung Stoye/Band 51/035

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Stiftung Stoye/Band 51
<<<Vorherige Seite
[034]
Nächste Seite>>>
[036]
Datei:Stoye Band 51.pdf

Die Textdokumente aus dem Eidbuch

J.N.J. Johann Friedrich Brandt, ein Beutler, Johann David Brands (!) Accis-Bedientens in Köthen jüngster Sohn, hat acto das Bürgerrecht gewonnen, vorstehenden Bürger-Eydt geschworen, 5 Thlr. Bürger- und 1 Thlr. Marcktrecht erleget, auch die Steuern und Gaben, er mag hinziehen, wo er will, zu hiesigen Einnahmen ordentlich zu entrichten versprochen. Borna, den 9. Dec. 1763. Johann George Haugk, Stdtschrbr. mp. (Es folgen die Neubürger ab 12. Dec. 1763: Gottlob Schneider, Rudolph August Nischcke usw. usf.)

pag. 358b Vorhaltung des neuen Bürgers. (Nach 1806) Derselbe soll geloben und schwören, daß er dem Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich August, Könige von Sachsen, Unserm allergnädigsten Herrn und Dero Erben und Nachfolgern, sowohl dem Rathe zu Borna, jederzeit treu, hold und gehorsam seyn, dessen, auch der ganzen Stadt Nutzen, Freiheiten und Gerechtigkeiten, soviel als ihm möglich ist, befördern und erhalten, hingegen allen Schaden verhindern und abwenden helffen, auch allen Geboten, Satzungen und Anordnungen des Raths gebührlich nachkommen, und sonst alles andere thun will, was ihm als einen getreuen Unterthanen und Bürger von Gewohnheit und Rechtswegen zu thun gebühret. Eid: Alle demjenigen, was mir N.N. anjetzo vorgehalten und erklärt worden, ich auch wohl verstanden und versprochen habe, will ich stets, vest und unverbrüchlich nachkommen: So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort, Jesus Christus, mein Erlöser! Amen! pag. 53 RichterEyd für des Raths Dorffe Gnandorff. (Um 1709) Ich schwere, demnach (ich von) E.E.Rath der Stadt Borna, als meiner gebietenden Obrigkeit zum Richter nach Gnandorff verordnet worden, daß ich in solchen meinem Ambte und was mir sonsten zu verrichten aufgetragen werden möchte, iederzeit mich treu und fleißig verhalten, Recht und Gerechtigkeit nach meinem besten Vermögen und Verstande männiglichen einheimischen und frembden der solches benöthigt, mittheilen, auch niemandes Freundschafft, Feindschafft, Gunst, Gabe, Geschenke noch einige andere Uhrsachen mich davon abhalten lassen wolle, So wahr mir Gott helfe ... Diesen vorstehenden RichterEyd hatt Hans Kiermese, praemissa admonitione, in Beyseyn Herr Carl Dachrizens, Bürgermeisters, Herr Stadtrichter Christian Diezens, und der Gemeinde zu Gnandorff den 17. Julij anno 1692 zum RichterAmbt abgeschworen. (Unterschr.:) Abraham Grünigk pag. 99 Eyd des Richters und der Gerichtsschöppen zu Gnandorff. Ich N.N. schwere hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eyd, demnach ich von E.E.Rath zu Borna zum Richter /:zu einem Gerichtsschöppen:/ zu Gnandorf erwehlet worden, daß ich das Recht nach meinem besten Vermögen iederzeit befördern und stärcken helffen, hingegen das Unrecht wehren und hindern und also gegen den Armen als den Reichen Gerechtigkeit üben, der Ungerechtigkeit aber wissentlich und fürsezlich keinen Raum geben, 35

<<<Vorherige Seite
[034]
Nächste Seite>>>
[036]
PDF zum Buch