Westfalen: Vorschrift für Schulneubauten um 1800

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1800: Vorschrift für Schulneubauten

Am 05.04. 1800 erließ in Recklinghausen Maximilian Franz, Kurfürst von Köln und Landesherr des Fürstbistums Münster eine Vorschrift für Schulgebäude.

Bis dahin hatte er in Erfahrung gebracht, dass die zum Schulbau verpflichteten Gemeinden aus Gründen falscher Sparsamkeit oder Mangel an Sachkenntnis so elende Gebäude errichten würden, dass diese nach wenigen Jahren wieder baufällig würden oder so unzweckmäßig erbaut wurden, dass es den Gebäuden an Raum oder Fensterlicht fehlte, oder beides mangelhaft war.

Bei den vorangegangenen Visitationen wurden dann auch mehrere Schulen gefunden,, die ohne Nachteil für die Gesundheit bei feuchter Witterung nicht besucht werden können. Anderen Schulen mangelte es an Schornsteinen, so dass der Rauch der Feuerung nicht abziehen und so in die Schulstuben dringen konnte, dass unter der Schuljugend nur wenige zu finden waren, welche nicht von Augenleiden betroffen waren.

Von daher verordnete der Kurfürst den Gemeinden in seinen Landesteilen, bei Schulneubauten, umfänglichen Reparaturen, Erweiterungen oder Erhöhungen, vorher Entwürfe zur Prüfung an die jeweils zuständige Schulkommission zur Genehmigung einreichen sollten. [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Staatsarchiv Münster, Vest Recklinghausen, Statthalter Nr. 526