Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)/019

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Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)
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b. Gesamtverwandtschaft

      Es liegt uns nunmerhr ob, unsere bisherigen Überlegungen und Festsetzungen in das gesamte Geflecht der Vws. hineinzutragen. Es entspricht dabei unserer Absicht ebenso wie den schon zu Anfang geäußerten Gedanken, daß wir stets den Blick auf eine gewissermaßen im Koordinatennullpunkt sitzende Einzelperson, auf einen Probanden richten. In diesem Sinn betrachten wir Fig. 10, die uns eine große Anzahl oft vorkommender Besonderheiten schulmäßig vorführt und deren Behandlung aufzeigt. Um den Probanden (1) schließen sich in „aufsteigender gerader Linie“ die mit eingeklammerten Zahlen kenntlich gemachten Vorfahren, in „absteigender Linie“ die Nk., beide durch schwarze Quadrate (Männer) bzw. Kreise (Frauen) hervorgehoben, sowie eine Auswahl von Vw. in der „Seitenlinie“. Von den Seiten-vw. der untersten Reihe ist D über die Eltern des Probanden auf dem nächsten Wege und nur einmal mit diesem verwandt. Auch E und G zeigen nur einfache Vws.; da diese aber über die Urgroßeltern bzw. Ururgroßeltern führt, ist der Grad (siehe unterste Zahlen) schon der 9. bzw. 11. In welchem Maß Mehrfach-vws. den Grad erniedrigen können, zeigen die übrigen mit Buchstaben Versehenen. So sind A, D, H und I durch den Ahnenimplex beeinflußt, da der Ahn (8) als identisch mit (14) angenommen ist. Bei B sieht man, daß auch direkte Nk. eine Mehrfach-vws. mit dem Probanden haben können. Bei F, H und I komplizieren Gen.-verschiebungen das Bild. Einen besonders verwickelten Fall bildet I, der auf nicht weniger als 44 verschiedenen Wegen (jede Verbindung über einen Einzelahn getrennt gezählt) mit dem Probanden verwanndt ist; demgemäß ist sein Grad g’b, obwohl die nächste Verbindung wie bei E erst über die Urgroßeltern des Probanden führt, so stark erniedrigt, daß I unter den 9 Personen der untersten Reihe den 4. Rang einnimmt und somit den Großeltern-nk. A weit überflügelt und beinahem mit dem Bruder-nk. D konkurriert. Will man seinen VG. aus den verschiedenen Wegen errechnen (dies kann auch aus den jeweils beigeschriebenen b-Werten der Zwischenglieder geschehen), so ergeben sich die gb-Zahlen 9;9;9;9;9;9;10;10;10;10;10;10;11;11;11;11;11;11;11;11;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12;12. Ersetzt man hierbei je zwei gleiche Zahlen durch eine vom nächstniegrigeren Grad, also z. B. 9;9 durch 8 usf, so ergibt sich nach S. 15 g’’b = 6;7;8 bzw. g’’’b = 5(1;2;3), und zu diesem Tupel liest man aus Tab. 1 den Wert g’b = 5.19 ab. In gleicher Weise läßt sich jeder Fall der Fig. 10 behandeln und führt zu einem eindeutigen Zahlenwert für die Vws. mit dem Probanden.

      Es lohnt sich wohl, gelegntlich der Fig. 10 auch einmal zu betrachten, wie gering der Umfang der Vws.-beziehungen ist, für die wir im Sprachgebrauch eigene Namen haben. Ein Überblick zeigt uns (ebenso wie die Zusammenstellung auf S. 13), daß bis etwa gb = 3 noch eindeutige Beziehungen wenigstens für alle Typen von –vws. existieren, wenn auch z. B. nicht unterschieden wird, ob ein Vetter zur väterlichen oder mütterlichen Vws. gehört, welcher der 4 Urgroßväter gemeint ist, oder ob ein Urenkel über Sohn oder Tochter, über Enkel oder Enkelin vom Probanden abstammt. Vom 4. Grad sind nur wenige genannte Vw. wie z. B. der „Onkel 2. Grades“, der Ururgroßvater, vom 5. grad die „Base 2. Grades“ oder das „Nachgeschwisterkind“.