Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)/022

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Grundzüge einer quantitativen Genealogie (Rösch)
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heiratete eine Witwe mit meiner erwachsenen Tochter (vgl. Fig. 13). Daraufhin heiratete mein Vater die Tochter meiner Frau. Dadurch wurde also meine Frau die Schwiegermutter ihres Schwiegervaters, meine Stieftochter wurde meine Stiefmutter, und mein Vater mein Schwiegersohn. Meine Stiefmutter bekam einen Sohn, der also mein Stiefbruder war, aber er war auch der Enkel meiner Frau, also war ich der Großvater meines Stiefbruders. Als nun meine Frau auch einen Jungen bekam, war der als Bruder seiner Frau auch der Schwager meines Vaters. Meine Stieftochter ist aber auch zugleich die Großmutter ihres Bruders, denn der ist ja der Sohn ihres Stiefsohnes. da ich aber der Stiefvater meines Vaters bin, ist mein Sohn der Stiefbruder meines Vaters, zugleich aber auch der Sohn meiner Großmutter, da ja meine Frau die Schwiegertochter ihrer Tochter ist. Ich bin der Stiefvater meiner Stiefmutter, mein Vater und mein Sohn sind Brüder; meine Frau ist meine Großmutter, weil sie die Mutter meiner Stiefmutter ist, ich bin ein Neffe meines Vaters und zugleich mein eigener Großvater … Und das hat mich den Verstand gekostet.“

      Diese hübsch erzählte Geschichte betrifft allerdings keine echte Blutsvws., sondern nur die Beziehung von Stiefvw. Sie wäre jedoch leicht zu modifizieren, indem eine eigene Tochter des Erzählers sich mit seinem Vater verheiratete (was nach deutschen Eherecht allerdings nicht erlaubt wäre); die daraus folgenden Konsequenzen mag der Leser sich als „Übungsaufgabe“ selbst durchdenken!

      Rückblickend önnen wir zusammenfassen, daß die wesentlichen elemntaren Bausteine der At. durch die Elter-Kind-Beziehung, die Heiraten von Voll- oder Halbgeschwistern (durch gesetzliche oder moralische Regelungen im Humanbereich beschränkt) und die Vetternheiraten gebildet werden.

      Als elementare Zellen aus Atn. wurden von R. Pearl[1] und von E. E. Roesle in seinen schon in der Einleitung erwähnten Schriften sechsgliedrige Gruppen (also Eltern und Großeltern eines Probanden) herausgegriffen und als „Trial“ = total immediate ancestral longevity bezeichnet, zur Analyse der Erblichkeit nicht nur der Langlebigkeit, sondern zahlreicher Eigenschaften verwendet.

β. Theoretische Betrachtungen

      Die bemerkenswerteste Eigenschaft einer At. ist ihr streng gesetzmäßiger Aufbau, der darau beruht, daß jedes Individuum nicht mehr und nicht weniger als 2 Eltern besitzt. Damit ist die Anzahl der Ahnen in jeder Gen. k eindeutig bestimmbar, nämlich gleich der k-ten Potenz von 2. Es wird dadurch auch für jeden Ahnen in der ganzen Tafel ein eindeutiger Platz gefunden, und es ist die Möglichkeit gegeben, ihm eine Nummer in Bezug auf den Probanden zu geben, die mit diesem Platz verbunden ist. Von dieser Numerierung, deren konsequente Anwendung auf St. Kekule von Stradonitz (1898) zurückgeht[2],


  1. Raymond Pearl (Baltimore): The ancestry of the long-lived. 1934. (Zitiert nach E. E. Roesle.)
  2. Fr. v. Klocke stellte in Fam.-gesch. Bl. 41 (1943), H. 1/2, Sp. 7/8 einige wesentlich ältere Vorläufer zusammen.