Samtgemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Juni 2012, 17:09 Uhr

Vorlage:Begriffserklärungshinweis

Projekt GOV
hier: Samtgemeinde

GOV-Datenbankabfrage:

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Der Begriff

Eine Samtgemeinde ist in Niedersachsen eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich aus mehreren Gemeinden innerhalb desselben Landkreises zusammensetzt und eine gemeinsame Verwaltung hat. Die Samtgemeinde ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Einen ersten Überblick bietet der Artikel Samtgemeinde. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie..


Einzelne Definitionen

Bundesrepublik Deutschland

Niedersachsen

Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (§§ 71-79) können Gemeinden eines Landkreises, die mindestens 400 Einwohner haben, Samtgemeinden bilden. Eine Samtgemeinde soll mindestens 7000 Einwohner haben. Neben Gemeinden können auch gemeindefreie Gebiete Samtgemeinden angehören. Organe der Samtgemeinde sind der Samtgemeinderat, der Samtgemeindeausschuss und die Samtgemeindebürgermeisterin oder der Samtgemeindebürgermeister. Die einzelnen Gemeinden, die der Samtgemeinde angehören, werden als Mitgliedsgemeinden (§§ 67-70) der Samtgemeinde bezeichnet.

GOV-Objekttyp

48 - Samtgemeinde - {deu=Samtgemeinde}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Samtgemeinde,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

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Anmerkungen und Quellenangaben