Instructionsbuch für den Infanteristen (1872)/145

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Instructionsbuch für den Infanteristen (1872)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[144]
Nächste Seite>>>
[146]
Instructionsbuch fuer den Infanteristen.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



zu stiften, welche eine Königliche Anerkennung des tapferen Verhaltens aller dabei betheiligten Offiziere und Mannschaften sein solle. Die Stiftungs-Urkunde ist vom 7. Dezember 1864 datirt. Die Medaille ist in derselben Form, wie das Düppeler Sturmkreuz, aber von gelber Bronze und hat zur Unterscheidung auf der Rückseite in dem runden Mittelschilde das Bild eines auf wellenschlagenden Wasser fahrenden Bootes, welches in der Flagge das Kreuz des Dänischen Danebrog führt.

Datei:Alsen-Kreuz

Ein Adler mit einem Lorbeerkranz in den Fängen schwebt über demselben und in dem 4 Kreuzesarmen ist die Inschrft vertheilt: Alsen -- 29. -- Juni -- 1864. Es wird

1) an einem blauen gewässerten, mit zwei orange und zwei weiß u. schwarz eingefaßten Streifen durchzogenen Bande von den Combattanten getragen , die den Alsensund überschritten haben, welche durch ihr Feuer den Uebergang gefördert und welche zur Bemannung der übersetzenden Fahrzeuge bestimmt waren.
2) An einem orangefarbenen, einmal in der Mitte blau gestreiften und mit schwarz und weiß gerändertem Bande von denjenigen Aerzten, Geistlichen und sonstigen Personen des nicht fechtenden Standes, welche am 29. Juni 1864 den Truppen zugetheilt, oder sonst in dienstlichen Functionen zugegen waren.

Datei:Bänder zum Alsen-Kreuz

3) An einem blau gewässerten, mit einer schwarz weiß un orangefarigen Einfassung geränderten Bande von Denen, welche bei dem Uebergang in Reseve gestanden, aber nicht zur Verwendung gekommen waren.
4) Endlich von schwarzem Eisen am Bande des Hausordens von Hohenzollern von Johanniter Rittern und in deren Dienst gestandenen Aerzten, Seelsorgern, Krankenwärtern, sowie einezlneln Civilbeamten.