Zahlwort (Ndd.)

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Zahlwörter finden sich in einem Vielzahl von Archivalien, welche über die Kirchenbücher hinausreichen und Auskünfte über die Lebensverhältnisse unserer Vorfahren geben. Diese Dokumente, darunter alte Marken- und Holzgerichtsprotokolle, sind noch im 16. bis 17. Jahrhundert in mittelniederdeutscher Kanzlei- und Rechtssprache in regionaler, zeitlicher Verkehrssprache verfasst. Dies spiegelt sich auch in Zahlwörtern wider.

Hierarchie:

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Schriftsprache in der Amtssprache

Die zeitlicher Verkehrssprache in mittelniederdeutscher Kanzlei- und Rechtsprache findet sich besonders in den Protokollen und Aufschreibungen historischer Städte wieder.

Jahr Ort Vorgang Abschrift Original
7.1.1647 Haltern Halteren
c/a
Syten wegen
den Heistern
ahnn der
Stockwiesche
Weihln Victor Hülsow eine Eichen Heister Uff
Hälterischem Grunde ahnn der Stockwischen , vor
diesem von jemandten gepottet , auß der erden
gehauen unnd Zu Branndtholtz geschlagen, so sein
die Dienern mit einigen jungen Bürgern unnd
Gesellen dorthin geschicket. Die haben auch andere
vom Halterischem Grunde nieder gefället und
mit denen zugleich des Victors Heistern uff drey
Wagens der Overhauser gelegt, einen Wagen
ahnn der Mühlen gelaßenn Unnd zween in
den Stathoff gebrachtt.
Stadtprotokoll vom 7. Januar 1647 im Lesepauker 2

Auch in Brandregistern und Markenprotokollen des 16. und 17. Jahrhunderts können die ersten 10 Zahlen um Haltern so lauten:

  • 1 – een, eyne, eene. eine, erstlich
  • 2 – twee, twy, zween
  • 3 – dree, drey, drie, deerde, daarde
  • 4 – veer, veere, veyer
  • 5 – fief, vif, viewe, vyff
  • 6 – söss, sess, satt
  • 7 – söven, sewwen, siyvent
  • 8 – acht
  • 9 – negen, neyne
  • 10 – teihn, tehn, tien, tiener, teyn
Bedeutung
  • Zahlwort ist ein Wort, welches die verlangte Zahl beschreibt. Dahin gehören sowohl die allgemeinen Zahlwörter, viel, wenig, alle, kein u. s. w. als auch die bestimmten, unter welchen die obigen Grundzahlen die wichtigsten sind.

Vorkommen in Brandregistern

Beispiel

Fußnoten

  1. Zahlwort: eine Fuhre oder ein Fuder, also eine Wagenladung Holz
  2. Quelle: Stratmann, Bodo: Holtdingsbücher und Brandregister der Lippramsdorfer Mark und die Entwicklung der Markenverkörung (2023)

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